Elternberatung §95
Seit 2013 haben Eltern laut §95 Abs.1a des Außerstreitgesetzes dem Gericht zu bescheinigen, dass sie sich über die Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder, die aus der bevorstehenden Scheidung resultieren, bei einer geeigneten Person oder Einrichtung haben beraten lassen.
Diese Beratung müssen beide Elternteile (gemeinsam oder einzeln) nachweisen. Ich biete Beratungs- und Informationseinheiten für Eltern und Elternteile im Einzelgespräch oder zu zweit an. Dabei ist mir wichtig zu erwähnen, dass hier ausschließlich Sie als Eltern und nicht als Paar thematisiert werden und in erster Linie Ihre Kinder und deren Bedürfnisse im Vordergrund stehen sollen.
Dauer: 1-2 Einheiten (a 50 Minuten)
Kosten: 70-100 Euro
Erziehungsberatung
Wenn Kinder Sorgen haben oder bereiten, gelangen Eltern oft an die Grenzen ihrer Belastbarkeit. Manchmal kostet es viel Mut, eine unterstützende Beratung aufzusuchen.
Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden. Pearl S. Buck
In lösungsorientierten Beratungsgesprächen können wir Fragen wie den Umgang mit Grenzen, Ängsten, Zorn, Ein- und Durchschlafprobleme aber auch Belastungen, wie persönliche Krisen, Gewalt, Trennung und Tod besprechen und überlegen.
Oft kann es hilfreich sein, verschiedene belastende Situationen aus der Distanz zu betrachten und mit Hilfe einer außen stehenden Person, aus verschiedenen Blickwinkeln zu sehen.
Erziehungsberatung soll Ihnen helfen, Ihr Kind und sein Verhalten besser zu verstehen, eine bessere Kooperation und Kommunikation herzustellen und Strategien zu entwickeln, durch die auch das gesamte Familiensystem stabilisiert und verbessert werden kann.
Therapeutische Elterngruppe
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