Honorar & Kassenplätze

In einem Erstgespräch klären wir gemeinsam den Auftrag und die organisatorischen Rahmenbedingungen. Dieses Gespräch ist kostenlos und soll uns beiden die Möglichkeit geben, herauszufinden, ob wir mit einander arbeiten können und wollen. Wenn ja verrechne ich ab der 2. Stunde folgendes Honorar:

Psychotherapie:
100 Euro

Beratung bzw. Supervision:
140 Euro (inkl. Mwst).

Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung nach §95 Abs. 1a AußStrG:
100 Euro (Einzelberatung) 50 Minuten, 150 Euro (gemeinsame Einheit/Person) 90 Minuten

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Kostenzuschuss  bzw. Kostenübernahme durch die Krankenkasse

In meiner Praxis in Mödling biete ich auch Kassenplätze für Kinder- und Jugendliche sowie Erwachsene, die Rehabilitationsgeld beziehen, an. Voraussetzung dafür ist allerdings ein Wohnsitz in Niederösterreich oder eine Versicherung bei der NöGK. Um ein möglichst genaues und umfassendes Bild in Bezug auf die Indikation für Psychotherapie zu bekommen, und damit die Krankenkasse die vollen Kosten der Therapie übernimmt, muss im Vorfeld eine psychologische Diagnostik bei einer niedergelassenen Klinischen- und GesundheitspsychologIn gemacht bzw. veranlasst werden. In dringenden Fällen kann schon mit der Psychotherapie begonnen werden, auch wenn noch keine Diagnostik stattgefunden hat.

Darüberhinaus besteht für Erwachsene und Kinder/Jugendliche in meiner Praxis sowohl in Wien als auch in Niederösterreich natürlich die Möglichkeit, zumindest einen Teil der psychotherapeutischen Kosten bei entsprechender Diagnose von der Krankenkasse rückerstattet zu bekommen. Dafür brauchen Sie eine Überweisung für Psychotherapie von Ihrem Hausarzt für die ersten 10 Stunden, die bewilligungsfrei sind. Ab dann braucht es einen mit mir gemeinsam ausgefüllten Antrag auf Kostenzuschuss, in dem der Psychotherapiebedarf für mehr Stunden begründet werden soll. Die ÖGK zahlt derzeit pro Einheit einen Zuschuss von 30€, die BVA 42€ und SVA Versicherte erhalten einen Kostenzuschuss von derzeit 45€ pro Einheit.